Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an Veranstaltungen / Workshops / Kursen des WunderWerks
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen des WunderWerks, Inhaberin: Alexandra Reinhard, Kurfürstenstraße 4, 54487 Wintrich, im Folgenden „WunderWerk“ gennant.
1. Allgemeine Anmeldebedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der/die TeilnehmerIn bzw. der/die Sorgeberechtigte die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WunderWerks als verbindlich an.
Die Anmeldung für die Kurse und Workshops des WunderWerks kann über das Anmeldeformular auf der Webseite des WunderWerks erfolgen und gilt als verbindlich. Wird die Mindestanzahl von 4 Teilnehmenden in einem Kurs nicht erreicht, wird die Anmeldung storniert und ein bereits gezahlter Kursbeitrag erstattet.
Durch die Zuleitung Ihres Anmeldeformulars an das WunderWerk erlauben Sie mir, die Nutzung Ihrer gemachten Angaben für die weitere Datenbearbeitung, um Ihre Anmeldung im Kursbetrieb entsprechend zu verarbeiten. Bei der Wahrnehmung von kostenpflichtigen Leistungen erhebt das WunderWerk zusätzliche Daten zur Zahlungsmodalität. So ist für die verbindliche Anmeldung das Einreichen eines vollständig ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandats erforderlich (vgl. Abschnitt 3), dessen Inhalte das WunderWerk nicht unerlaubt an Dritte, Unautorisierte weitergibt, sondern diese lediglich für den Zahlungsverkehr verwendet. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien finden Sie auf der Website.
2. Widerruf, Laufzeiten und Kündigung
2.1. Widerruf
Bei der Anmeldung über das Anmeldeformular der Webseite besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt mit der erfolgreichen Versendung des Anmeldeformulars auf der Webseite. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und kann innerhalb der Widerrufsfrist in Textform schriftlich oder elektronisch, gegenüber dem WunderWerk erklärt werden.
Wird eine Anmeldung fristgerecht widerrufen, besteht keine Anmeldung zu dem jeweiligen Kurs, es besteht kein Recht auf Besuch dieses Kurses und eventuelle Anzahlungen werden erstattet.
2.2. Laufzeiten von wöchentlichen Kursen
Die monatlichen Laufzeiten von wöchentlichen Kursen verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, falls der Teilnehmer oder Sorgeberechtigte diesen nicht kündigt.
Während der gesetzlichen Ferienzeiten, an Feiertagen und an Brückentagen finden regulär keine Wochenkurse statt.
Der Einstieg in laufende Kurse ist nach Absprache jederzeit möglich, sofern Kapazitäten bestehen. Ausnahmen bilden Kurse mit Teilnahmebeschränkung sowie die Teilnahme an Ferienprogrammen und Workshops.
2.3 Kündigung von wöchentlichen Kursen
Es handelt sich um ein laufendes Vertragsverhältnis. Dieses beginnt mit der Anmeldung über das Anmeldeformular der Webseite und wird automatisch verlängert, solange keine Kündigung erfolgt. Eine Kündigung ist in den wöchentlichen Kursen jeweils zum Ende eines Monats möglich. Die Kündigung muss dem WunderWerk bis spätestens 15. des laufenden Monats vorliegen. Wenn die Kündigung per Post gesendet wird, gilt das Datum des Poststempels.
Der letzte Einzug der Kursgebühr erfolgt im letzten Monat der Teilnahme.
2.4 Rücktritt vor Beginn eines Workshops / Ferienprogramms
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vorher entstehen 10 Euro Bearbeitungsgebühr, bis 2 Wochen vorher werden 50% der Teilnahmegebühren einbehalten; danach der Gesamtbetrag. Wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird, entfallen die Kosten bis auf die Bearbeitungsgebühr.
3. Bezahlung
3.1 Allgemein
Die Kursgebühr für die Teilnahme an wöchentlichen Kursen wird als monatlicher Beitrag per SEPA-Lastschriftmandat in der Regel jeweils zum 3. des Monats eingezogen. Fällt der 3. auf einen Feiertag oder ein Wochenende, erfolgt der Einzug zum nächstfolgenden Werktag. Gebühren für Workshops, Ferienprogramme sind spätestens bis eine Woche vor dem ersten Kurstag zu entrichten.
Teilnehmende erhalten spätestens 3 Tage vor der ersten Abbuchung des Beitrags eine schriftliche Information zum Lastschriftverfahren. Bei Rücklastschriften erlaubt das WunderWerk sich, die Gebühr entsprechend dem Preisverzeichnis der Kreditinstitute in Rechnung zu stellen. Der rückständige Betrag muss dann beglichen werden. Bei rückständigen, offenen Forderungen bzw. Mahnungen behält das WunderWerk sich vor, für das anfallende Porto und die Administration eine zusätzliche Mahngebühr von 2,50 Euro/Mahnung zu erheben. Sollten Versuche diesbezüglich unbeantwortet bleiben, behält das WunderWerk sich vor, ein professionelles Forderungsmanagement für den jeweiligen Sachverhalt zu beauftragen, wodurch in der Regel Mehrkosten entstehen.
Für später Einsteigende in laufende wöchentlich stattfindende Kurse gilt (außer Workshops und Ferienprogramme), wenn die Anmeldung nach dem 15. eines Monats erfolgt, dann beträgt die Kursgebühr 50% des vollen Preises des Kursangebotes. Die anteilige Kursgebühr ist für diesen Monat zunächst in bar oder per Überweisung zu entrichten, bevor im folgenden Monat das Lastschriftverfahren einsetzen kann.
Während der Schulferien in Rheinland-Pfalz ist die Kursgebühr voll zu entrichten.
Wenn der gewählte Kurs belegt sein sollte, setzt das WunderWerk sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, um zu klären, ob eine Alternative für die Teilnahme möglich ist.
Über die Vergabe der Kursplätze und die damit verbundene Kursteilnahme entscheidet die Reihenfolge der verbindlichen Anmeldung. Verbindliche Kursplätze können erst mit dem Einreichen des zugehörigen vollständig ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandats je Teilnehmende/n zugesichert werden.
3.2 Rabatt
3.2.1 Geschwisterrabatt
Kinder, deren Geschwister bereits an einem wöchentlichen Kurs teilnehmen, erhalten so lange eine Ermäßigung von 10% der Teilnahmegebühren, bis kein Geschwisterteil mehr Teilnehmer eines Angebotes ist. Danach sind 100% der Gebühren durch den Teilnehmer oder dessen Sorgeberechtigten zu entrichten.
3.3 Vorzeitiger Abbruch während eines laufenden Workshops / Ferienprogramm
Bricht der Kursteilnehmer einen laufenden Workshop oder das Ferienprogramm ab, erfolgt keine Erstattung der bereits entrichteten Kursgebühren durch das WunderWerk.
Muss das WunderWerk ein durchgeführtes Programm abbrechen, werden anteilig auf Basis der verbleibenden Termine die Gebühren an den Teilnehmer zurückerstattet.
4. Material und Haftung
Die zu verwendenden Materialien in Kursen, Workshops und Ferienprogrammen werden vom WunderWerk gestellt und sind im Teilnehmerbeitrag inbegriffen. Sollten für besondere Kurse individuelle Materialien mitzubringen sein, informiert das WunderWerk die Teilnehmer zu Kursbeginn bzw. bereits in der Beschreibung des Kurses auf der Webseite über alles, was benötigt wird.
Arbeitskleidung ist zu empfehlen, da für Sachschäden an der Kleidung der Kursteilnehmer keine Haftung übernommen wird.
Technische-Anlagen, Ausstattung, Mobiliar, überlassene Lernmittel sowie die Räume des WunderWerkes sind pfleglich zu behandeln. Bei Schäden, die infolge schuldhaften Verhaltens durch die Teilnehmenden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) verursacht werden, behält sich das WunderWerk die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Um personenbezogene Schäden auszuschließen, erhalten die Teilnehmenden vor Kursbeginn bzw. vor Benutzung etwaiger riskanter Hilfsmittel/Werkzeuge eine Belehrung durch mich. Für die sachgemäße Handhabung von Hilfsmitteln/Werkzeugen in den Räumlichkeiten des WunderWerks oder an anderen abgestimmten Plätzen im Rahmen des Kursbetriebs ist jeweils die/der Handhabende verantwortlich. Für Sach- und Vermögensschäden haftet das WunderWerk nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Im Kursbetrieb oder während eines Ferienprogramms entstandene Fotos oder Bild-/Video-/Tonaufnahmen werden für die Öffentlichkeitsarbeit des WunderWerks genutzt, jedoch nicht kommerziell weiter verwendet. Dies gilt insbesondere für Personen und deren Arbeiten. Einwände oder Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung müssen mir deshalb zwingend vor der entsprechenden Aufnahme mitgeteilt werden – Ansprüche, gleich welcher Art, sind später nicht mehr möglich. In einigen Fällen, insb. bei Minderjährigen, fragt das WunderWerk bei den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Bildrechtefreigabe für die Öffentlichkeitsarbeit ab. Die Erteilung dieser Freigabe ist freiwillig und kann schriftlich widerrufen werden. Sollten Sie eine Weiterverwendung von Bild- oder Textdaten, die mit ihrem Kind oder seiner Arbeit entstehen können, gänzlich ablehnen, bittet das WunderWerk um entsprechende schriftliche Benachrichtigung, um Ihrem Wunsch auch entsprechen zu können.